AIRBNB
Fristlose Kündigung nicht ohne Abmahnung
Wer seine Wohnung via Airbnb an Touristen vermietet, ohne dies zuvor mit seinem Vermieter abgestimmt zu haben, riskiert eine Kündigung. Allerdings, so beschloss das Landgericht Berlin, sei eine ungenehmigte Untervermietung nicht automatisch ein Grund für eine Vertragskündigung, weder fristlos noch ordentlich: Zuvor müsse der Mieter formell abgemahnt worden sein. Erst bei einem erneuten Verstoß gegen das Untermietverbot könne abgemahnt werden.